Hilfeplankonferenzen
HPK-Qualität/Fallmanagement
Delegierte: Dagmar Schwope, Richard Mez, Wilfried Buchholz
Gegenstand des Engagements ist die Kontaktaufnahme mit dem LVR durch die
Delegierten zur Klärung von Fragen zum Fall- und Beschwerdemanagement.
IHP3-Schulung und Materialien
Gemeinsam mit der Vivat gGmbH (Georg Rindermann) hat FABA e.V. Fortbildungen
zum neuen IHP 3 durchgeführt. Die Schulungsdokumente stehen auf der internen Serviceseite für die Mitglieder zum Download bereit.
Qualitätsunterschiede von Hilfeplankonferenzen
Delegierte: Ernst Kaplan, Tina Neuhaus, Andrea Hasenkamp, Dagmar Schwope
Das Bewilligungs- bzw. Ablehnungsverhalten auf verschiedenen Hilfeplankonferenzen ist teilweise sehr unterschiedlich. Obwohl die Grundlage stets das gleiche Sozialgesetzbuch ist.
FABA hat hierzu einen Fragebogen entwickelt, der im internen Bereich der Homepage zum Download bereit steht. Nach erfolgter Auswertung wird aufgrund der Ergebnisse mit den Kostenträgern und weiteren Beteiligten in Kontakt treten, und bzgl. einer Vereinheitlichung und Qualitäts-Optimierung Empfehlungen aussprechen. Damit zusammenhängende Themen sind auch die Zusammensetzung der HPKs (Größe, etc.), Umgang mit anwesenenden Klient/innen, fachliche Gesprächsführung versus “jüngstes Gericht”, etc.
Bewilligungen der ArGe Köln
Delegierte: Katharina Schilling, Christian Marin
Das Haupt-Ziel des Engagements wurde erreicht! Die ArGe Köln vergütet auch in der zweiten Jahreshälfte 2009 die FLS für den Bereich Arbeit.
ArGe Vollmachten der Klienten
Delegierte: Marie Schmitz-Schulze, Birgit Giersberg
Schweigepflicht-Entbindungen, die von Klienten bei der ArGe Köln für ihre Betreuer hinterlegt wurden, werden bei Kontaktaufnahme des Betreuers nicht verwendet. Daher wird die (generell sinnvolle) Schweigepflichtsentbindung ad absurdum geführt. Offizielle Begründung der ArGe Köln gegenüber FABA: die EDV-Technik ist darauf nicht ausgelegt.
Wiedervorlage Februar 2010
RBK: Arbeit & Beschäftigung
Ansprechpartner: Vorstand
Nach einem halben Jahr ist klar: der Bereich “Arbeit” wird im Rheinisch-Bergischen Kreis durch den LVR bezahlt - allerdings nur bei Leistungen bis zu einer Viertelstunde pro Woche. Für Bedarfe darüberhinaus ist die KAS Rhein-Berg zuständig.
Ein rheinland-weit uneinheitliches Vorgehen erfordert Klärung bei Städten und Kommunen, in Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern oder behinderten Menschen. Der Landschaftsverband Rheinland als (in der Regel) erst angegangener Kostenträger ist gefordert, eine einheitliche Lösung zu benennen, und zielführende Gespräche zu führen.
Eine Vereinheitlichung vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen SGB-Anspruchs wäre anzustreben - und würde auch Frieden in die strukturlose Zuständigkeitsdebatte bringen.