Juristisches
Kfz-Versicherungen Vollkasko von Festangestellten
Ansprechpartner: Benjamin Müller
FABA hat einen Mantelvertrag mit der Versicherungsgesellschaft PAX Bruderhilfe ausgearbeitet, der den Mitglieds-Organisationen des Vereins zur Verfügung gestellt wird. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Serviceseite
Bewilligungen der ArGe Köln
Delegierte: Katharina Schilling, Christian Marin
Das Haupt-Ziel des Engagements wurde erreicht! Die ArGe Köln vergütet auch in der zweiten Jahreshälfte 2009 die FLS für den Bereich Arbeit.
ArGe Vollmachten der Klienten
Delegierte: Marie Schmitz-Schulze, Birgit Giersberg
Schweigepflicht-Entbindungen, die von Klienten bei der ArGe Köln für ihre Betreuer hinterlegt wurden, werden bei Kontaktaufnahme des Betreuers nicht verwendet. Daher wird die (generell sinnvolle) Schweigepflichtsentbindung ad absurdum geführt. Offizielle Begründung der ArGe Köln gegenüber FABA: die EDV-Technik ist darauf nicht ausgelegt.
Wiedervorlage Februar 2010
RBK: Arbeit & Beschäftigung
Ansprechpartner: Vorstand
Nach einem halben Jahr ist klar: der Bereich “Arbeit” wird im Rheinisch-Bergischen Kreis durch den LVR bezahlt - allerdings nur bei Leistungen bis zu einer Viertelstunde pro Woche. Für Bedarfe darüberhinaus ist die KAS Rhein-Berg zuständig.
Ein rheinland-weit uneinheitliches Vorgehen erfordert Klärung bei Städten und Kommunen, in Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern oder behinderten Menschen. Der Landschaftsverband Rheinland als (in der Regel) erst angegangener Kostenträger ist gefordert, eine einheitliche Lösung zu benennen, und zielführende Gespräche zu führen.
Eine Vereinheitlichung vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen SGB-Anspruchs wäre anzustreben - und würde auch Frieden in die strukturlose Zuständigkeitsdebatte bringen.
Tagesgestaltende Maßnahmen
Delegierte/r: N.N.
Tagesgestaltende Maßnahmen haben den Zweck, behinderten Menschen auch im Freizeitbereich eine verbesserte Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Wie in der Sozialausschuss-Vorlage und im entsprechenden Beschluss beschrieben, sind hierfür bereits existierende Angebote vorzuziehen. Die Anbieter für Betreutes Wohnen sind gefragt, Schritte zur Hinführung, als auch integrative tagesgestaltende Maßnahmen zu entwickeln. FABA hat hierfür Grundsätze formuliert, die zu diskutieren und mit dem LVR abzustimmen sind.
Schweigepflicht in der Klientenarbeit
Rechtliche Grundlagen; Informationspflicht bei Sozialhilfebetrug des Klienten; Information über Dekompensation trotz Schweigepflicht-Entzug gegenüber Facharzt; u.a.
Infos zum Thema (Paragrafen, Richtlinien, etc.) bitte hier posten. Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Verein Standards besprechen und verabschieden, die nicht zuletzt auch mehr Rechtssicherheit geben können.
Selbständige Honorarkräfte
Generelle Feststellung und Klarheit zur Frage der Selbständigkeit von Honorarkräften im Betreuten Wohnen.
Beschwerdeverfahren / sozialrechtliche Klagen / Ablehnungspraxis LVR
Widersprüche beim LVR werden eigentlich immer negativ beschieden. Das Klageverfahren ist zu langwierig.
Vor dem Hintergrund der Rechts-Sicherheit für behinderte Menschen, und auch für die Anbieter von Betreutem Wohnen wird eine Reduzierung der Widerspruchsfristen und des gesamten Procederes von Anbieter-Seite gewünscht. Dies nicht zuletzt vor der Tatsache, daß Klagen von (mutigen) Klienten vor dem Sozialgericht meist erfolgreich für diese ausgehen.