Integration geschützter erster Arbeitsmarkt
Delegierte: Marie Schmitz-Schulze, Hermann Wegmann
Die Integration auf den ersten Arbeitsmarkt ist für einige Betreute ein wichtiges Ziel - FABA stellt einen Überblick über die vorhandenen Möglichkeiten zusammen, und ist bestrebt, weitere Angebote anzuregen.
Kfz-Versicherungen Vollkasko von Festangestellten
Ansprechpartner: Benjamin Müller
FABA hat einen Mantelvertrag mit der Versicherungsgesellschaft PAX Bruderhilfe ausgearbeitet, der den Mitglieds-Organisationen des Vereins zur Verfügung gestellt wird. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Serviceseite
Rabatt für FABA-Mitglieder
Rabatt für FABA-Mitglieder
Für FABA Mitglieder hat die BeyondSoft GmbH einen Rabatt für die Anschaffung der Software “BeWoPlaner”ermöglicht.
Mehr Informationen zur Software und dem Angebot für FABA-Mitglieder finden sich auf der internen Serviceseite für Mitglieder.
Delegationen und Engagements
Zur Weiterentwicklung von Qualität und weiterer Aspekte der sozialen Arbeit werden Engagements benannt. Für diese entsendet der Verein Mitglieder als Delegierte. Wir freuen uns über einen regen Austausch! In diesem Forum findet sich eine Übersicht der aktuellen Engagements.
Als besondere Vorteile für unsere Mitglieder finden sich im passswort-geschützten Mitgliederbereich ein Forum, in dem konkrete Beispiele aus der Praxis diskutiert und Meinungen abgegeben werden sowie eine Serviceseite, auf der verschiedene Dokumente, Software zum Download sowie sonstige interne Veröffentlichungen zur Einsicht zur Verfügung stehen.
Qualitätsunterschiede von Hilfeplankonferenzen
Delegierte: Ernst Kaplan, Tina Neuhaus, Andrea Hasenkamp, Dagmar Schwope
Das Bewilligungs- bzw. Ablehnungsverhalten auf verschiedenen Hilfeplankonferenzen ist teilweise sehr unterschiedlich. Obwohl die Grundlage stets das gleiche Sozialgesetzbuch ist.
FABA hat hierzu einen Fragebogen entwickelt, der im internen Bereich der Homepage zum Download bereit steht. Nach erfolgter Auswertung wird aufgrund der Ergebnisse mit den Kostenträgern und weiteren Beteiligten in Kontakt treten, und bzgl. einer Vereinheitlichung und Qualitäts-Optimierung Empfehlungen aussprechen. Damit zusammenhängende Themen sind auch die Zusammensetzung der HPKs (Größe, etc.), Umgang mit anwesenenden Klient/innen, fachliche Gesprächsführung versus “jüngstes Gericht”, etc.
VRS-Tickets
Delegierte: Hildegard Hauschopp
FABA hat mit der KVB über die Konditionen für JobTickets für die Mitarbeiter/innen der Mitgliedseinrichtungen verhandelt.
Fortbildungen
Koordinator: Marc Wendt
Fortbildungen sind ein wesentliches Merkmal qualitativ hochwertiger Arbeit. Das Fortbildungs-Team von FABA bittet um konkrete Rückmeldungen zu Fortbildungs-Themen und potentiellen guten Dozenten / Dozentinnen.
Mehr Informationen finden sich unter www.faba-ev.de/fortbildungen/
Das FABA-Mitgliedsunternehmen MuM gGmbH wird in Zukunft auch Fortbildungen für den Bedarf von Bewo-Anbietern anbieten und somit zu einem breiteren Fortbildungsspektrum beitragen.
Bewilligungen der ArGe Köln
Delegierte: Katharina Schilling, Christian Marin
Das Haupt-Ziel des Engagements wurde erreicht! Die ArGe Köln vergütet auch in der zweiten Jahreshälfte 2009 die FLS für den Bereich Arbeit.
ArGe Vollmachten der Klienten
Delegierte: Marie Schmitz-Schulze, Birgit Giersberg
Schweigepflicht-Entbindungen, die von Klienten bei der ArGe Köln für ihre Betreuer hinterlegt wurden, werden bei Kontaktaufnahme des Betreuers nicht verwendet. Daher wird die (generell sinnvolle) Schweigepflichtsentbindung ad absurdum geführt. Offizielle Begründung der ArGe Köln gegenüber FABA: die EDV-Technik ist darauf nicht ausgelegt.
Wiedervorlage Februar 2010
RBK: Arbeit & Beschäftigung
Ansprechpartner: Vorstand
Nach einem halben Jahr ist klar: der Bereich “Arbeit” wird im Rheinisch-Bergischen Kreis durch den LVR bezahlt - allerdings nur bei Leistungen bis zu einer Viertelstunde pro Woche. Für Bedarfe darüberhinaus ist die KAS Rhein-Berg zuständig.
Ein rheinland-weit uneinheitliches Vorgehen erfordert Klärung bei Städten und Kommunen, in Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern oder behinderten Menschen. Der Landschaftsverband Rheinland als (in der Regel) erst angegangener Kostenträger ist gefordert, eine einheitliche Lösung zu benennen, und zielführende Gespräche zu führen.
Eine Vereinheitlichung vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen SGB-Anspruchs wäre anzustreben - und würde auch Frieden in die strukturlose Zuständigkeitsdebatte bringen.